AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wundaplunda Sommererlebnis 2025

Veranstalter:
Förderverein Gemeinschaft Sulzbrunn e.V.
Kontakt: carmen@wundaplunda.de | Tel. 0176 – 57798622
Website: www.wundaplunda.de

  1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Besucher*innen des Wundaplunda Sommererlebnisses auf dem Veranstaltungsgelände in Sulzbrunn, einschließlich Camping- und Parkflächen.

  • Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Betreten des Geländes erkennt jeder Besucher diese AGB an.

  1. Tickets & Preise

  2. Der Ticketkauf ist verbindlich und nicht erstattungsfähig.

  3. Im Ticketpreis enthalten: Konzerte, Workshops, Kinderecke, Nutzung der Infrastruktur.

  4. Nicht enthalten: Essen, Getränke, Materialkosten für Workshops, Camping.

  5. Camping und Verpflegung werden separat über das Seminarhaus gebucht.

Stornierung, Rückgabe und Weiterverkauf von Tickets

  • Tickets dürfen nicht über den offiziellen Nennpreis hinaus verkauft oder über Drittplattformen angeboten werden.

  • Der private Weiterverkauf von Tickets ist ausgeschlossen.

  • Der Veranstalter kann die Rechtmäßigkeit von Tickettransfers prüfen und unrechtmäßig verkaufte Tickets entziehen.

Rücknahme und Umtausch

  • Eintrittskarten für das Wundaplunda Sommererlebnis sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen.

  • Ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB liegt nicht vor.

  • Jede Bestellung ist verbindlich.

Stornierungsregelung

  • Bei Absage oder Nichtinanspruchnahme der Eintrittskarte weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Ticketpreis einbehalten.

  • Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechtigen nicht zur Rückerstattung, können jedoch über die Warteliste abgewickelt werden (siehe unten).

Warteliste / Weiterverkauf über den Veranstalter

  • Eine Rücknahme erfolgt nur dann, wenn der Veranstalter eine Warteliste führt und eine Ersatzperson gefunden wird.

  • Wird ein Weiterverkauf über die Warteliste erfolgreich durchgeführt, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Ticketpreises an.

  • Gelingt kein Weiterverkauf oder besteht keine Warteliste, bleibt der Ticketkauf verbindlich und der Veranstalter behält den vollen Ticketpreis ein.

Zahlung der Tickets:

    • Tickets sind unverzüglich nach Kauf, spätestens innerhalb von 7 Tagen, zu begleichen.

    • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Buchung automatisch storniert und gelöscht.

  1. Anreise, Parken & Campen

  • Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Fahrzeuge wie Traktoren, Anhänger-Gespanne oder schwere Maschinen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters das Gelände betreten.

  • Zelte müssen stand- und wettersicher sein. Großraumzelte, Ausheben von Gräben oder Türmen sind verboten.

  • Müll ist zu sammeln und an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Stellplätze sind sauber zu hinterlassen.

  • Bei schlechten Bodenverhältnissen kann der Veranstalter Fahr- und Aufenthaltsbeschränkungen anordnen.

  1. Einlass

  • Zutritt nur mit gültigem Ticket oder unversehrtem Bändchen.

  • Wiederbetreten nach Verlassen des Geländes nur mit unversehrtem Bändchen.

  1. Verbotene Gegenstände
    Nicht erlaubt auf dem Gelände:

  • Tiere/Haustiere

  • Waffen, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen

  • Megaphone, Vuvuzelas, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll

  • Professionelle Foto-, Film- oder Tonaufnahmegeräte ohne Genehmigung

  • Alkoholische Getränke dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen konsumiert werden (falls angeboten)

  • Drogen jeglicher Art sind verboten.
    Der Veranstalter darf verbotene Gegenstände verwahren oder entfernen.

  1. Verhalten & Hausrecht

  • Den Weisungen des Veranstalters, Sicherheits- und Ordnungspersonals ist immer Folge zu leisten.

  • Verboten ist u.a.:

    • Gewalt oder Belästigung anderer Besucher oder des Personals

    • Werbeaktionen, politisches oder religiöses Verteilen von Materialien ohne Genehmigung

    • Betreten gesperrter Bereiche, Klettern auf Bühnen, Zelte oder Traversen

    • Beschädigung, Bemalung oder Verunreinigung von Eigentum

  • Handyfotos für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Veröffentlichung von Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen ohne Genehmigung ist verboten.

  • Verstöße können Ausschluss vom Gelände und Hausverbot nach sich ziehen.

  1. Absage & Programmänderungen

  • Bei Absage der Veranstaltung: Erstattung des Ticketpreises ohne Vorverkaufsgebühren.

  • Das Event findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr für Personen oder höhere Gewalt kann die Veranstaltung abgebrochen oder verschoben werden – kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • Änderungen einzelner Programmpunkte, Shows oder Konzerte berechtigen nicht zu Schadensersatz.

  1. Jugendschutz

  • Kinder 0–4 Jahre: freier Eintritt

  • Kinder 0–16 Jahre: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

  • Jugendliche 16–17 Jahre: nach 24:00 Uhr nur auf dem Campinggelände

  • Erziehungsbeauftragte müssen schriftlichen Nachweis führen und ggf. Ausweis der sorgeberechtigten Person vorzeigen

  1. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.

  • Leichte Fahrlässigkeit wird nur ersetzt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; Begrenzung auf vorhersehbare, typische Schäden.

  • Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen nur beaufsichtigt auf dem Gelände sein.

  • Keine Haftung für:

    • Verlust oder Diebstahl von Gegenständen

    • Schäden durch andere Besucher oder Fahrzeuge

    • Nutzung von Camping- oder Spielgeräten (auf eigene Gefahr)

  1. Einverständnis & Haftungsausschluss

  • Mit Betreten der Veranstaltung oder Kauf eines Tickets erklären Besucher verbindlich, dass sie die Haftungsausschlüsse verstanden haben und auf eigenes Risiko teilnehmen.

  • Kinder müssen ausreichend versichert sein; Eltern übernehmen die Verantwortung.

  • Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus Vertrag, Delikt oder sonstigem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Recht am eigenen Bild

  • Der Veranstalter darf Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Besucher anfertigen und nutzen (Werbung, Berichterstattung, Sponsorenakquise).

  • Rechte dürfen auch auf Dritte übertragen werden.

  1. Sonstiges

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  • Änderungen der AGB betreffen nur zukünftige Veranstaltungen; bereits erworbene Tickets bleiben von Änderungen unberührt.

Sulzbrunn, November 2025